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   VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323   

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VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323 (https://dejure.org/2013,36490)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323 (https://dejure.org/2013,36490)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. November 2013 - Au 6 K 13.30323 (https://dejure.org/2013,36490)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323
    Gründe hierfür können nicht nur fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat sein, sondern etwa auch die tatsächliche Nichterlangbarkeit einer an sich vorhandenen medizinischen Behandlungsmöglichkeit aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - NVwZ 2007, 712/713).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323
    Aus den Gründen muss sich klar ergeben, weshalb dieser Ausspruch in Betracht kommt, insbesondere, warum der Asylantrag nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 3.9.1996 - 2 BvR 2353/95 - BayVBl. 1997, 15; BVerfG, B.v. 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bescheids vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Antrags sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B.v. 20.9.2001 - 2 BvR 1392/00 - InfAuslR 2002, 146).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323
    Aus den Gründen muss sich klar ergeben, weshalb dieser Ausspruch in Betracht kommt, insbesondere, warum der Asylantrag nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 3.9.1996 - 2 BvR 2353/95 - BayVBl. 1997, 15; BVerfG, B.v. 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 1684/07

    Zuständigkeit des Bundesamtes für Konkretisierung und Wechsel des Zielstaates der

    Auszug aus VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323
    Ein Ausländer darf grundsätzlich so lange nicht in einen anderen als den ausdrücklich bezeichneten Zielstaat abgeschoben werden, bis auch dieser andere Staat durch Konkretisierung des Hinweises gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG i.V. m. § 59 Abs. 2 AufenhtG als Zielstaat der Abschiebung ordnungsgemäß bezeichnet ist (VGHBW, B.v. 13.9.2007 - 11 S 1684/07 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 04.10.2013 - Au 6 S 13.30324

    Aserbaidschanischer Staatsangehöriger; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323
    Den mit der Klage erhobenen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage sowie den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe lehnte das Gericht mit Beschluss vom 4. Oktober 2013 ab (Az. Au 6 S 13.30324).
  • VG Augsburg, 27.06.2018 - Au 6 K 17.34233

    Abschiebungsverbot bei Gesundheitsgefährdung wegen Herzerkrankung

    Den gerichtlichen Feststellungen im Klageverfahren gegen die Ablehnung seines und seiner Familie Asylerstantrags mit Bescheid vom 11. September 2013 als offensichtlich unbegründet ist zu entnehmen (VG Augsburg, U.v. 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323):.

    Nachdem in der mündlichen Verhandlung für den Kläger auch niemand erschienen war, wies das Verwaltungsgericht die Klage als offensichtlich unbegründet ab (VG Augsburg, U.v. 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323).

    Drittens haben der Kläger und die Kindesmutter nach klägerseitig nicht substantiiert bestrittenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts (VG Augsburg, U.v. 19.11.2013 - Au 6 K 13.30323) bei einer Rückkehr nach Aserbaidschan nach wie vor familiäre Beziehungen in seine Heimatstadt, wo die Mutter des Klägers sowie die Schwiegereltern lebten.

  • VG Augsburg, 04.10.2013 - Au 6 S 13.30324

    Aserbaidschanischer Staatsangehöriger; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Am 26. September 2013 ließ der Antragsteller durch seinen Bevollmächtigten Klage erheben mit dem Ziel der Anerkennung als Asylberechtigter (Az. Au 6 K 13.30323).
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